Nicht jede Anfrage muss die ganze Wohnung umfassen
Wenn zunächst ein Zimmer, die Küche oder ein Zugangsbereich geräumt werden soll, nennen Sie genau diesen Wunsch. Gemeinsam grenzen wir die betroffenen Bereiche ab und besprechen, welche Gegenstände bleiben sollen. So lässt sich ein Teilauftrag kalkulieren. Spätere Arbeiten werden gesondert vereinbart und sind kein automatischer Bestandteil der ersten Beauftragung.